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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle über Katja Reetz durchgeführten Arbeiten. Vertragspartner ist Katja Reetz und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
Stand: Oerlinghausen, 02.06.2023
Katja Reetz | Detmolder Str. 29 | 33813 Oerlinghausen | Tel: 0179 – 45141313 | mail@katjareetz.com | Steuernummer: 313 5317 2936
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte Einzelunternehmerin Katja Reetz – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für eine Zusammenarbeit beruht auf einem zuvor erstellten Angebot durch den Dienstleister. Die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber gilt als Auftragsbestätigung.
3.2 Sollte die schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber ohne zuvor erstelltes Angebot erfolgen, bedarf es einer Auftragsbestätigung durch den Dienstleister.
3.3 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von drei Wochen zum Monatsende vereinbart. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Leistungen werden stundenweise abgerechnet und in Rechnung gestellt.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt .
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften (Stifte und Farben, Metaplanpapier (Maße 1,40m x 1,10m) zur Verfügung, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung berechnet.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt die Zahlung mit einer Mahngebühr in Höhe von 20,00 € anzumahnen.
7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren..
7.2 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.3 Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.4 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Dienstleister geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Stornierung und Verschiebung
8.1 Bei Stornierung des Auftrages werden die bis dahin angefallenen Arbeitsaufwendungen nach Zeit berechnet. Stornierungen von Live-Einsätzen werden bis 14 Tage vor der Veranstaltung mit 50%, ab 14 Tage vor der Veranstaltung mit 100% des vereinbarten Honorars und den bis dahin angefallenen Reisekosten berechnet.
8.2 Falls eine termingebundene Leistung zu dem im Auftrag angegebenen Termin aufgrund von Krankheit der Auftragnehmerin, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse nicht erbracht werden kann, besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung oder auf Schadenersatz.
8.3. Falls der Dienstleister aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen ausfällt, verpflichtet er sich einen qualifizierten Ersatz zu stellen. Sollte es nicht möglich sein einen zufriedenstellenden Ersatz zu stellen, haftet der Dienstleister max. bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.
8.4 Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Verschiebung des im Angebot festgelegten Termins für eine termingebundene Leistung seitens des Auftraggebers gilt Folgendes:
a) Eine Verschiebung auf einen Termin, den die Auftragnehmerin wahrnehmen kann, ist kostenfrei.
b) Bei Verschiebung auf einen Termin, den die Auftragnehmerin nicht wahrnehmen kann, oder eine Verschiebung auf unbestimmte Zeit gilt die Verschiebung als Stornierung.
9. Schlussbestimmung
Nebenabsprachen bestehen nicht. Nebenabsprachen zu einem Angebot oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche ist Bielefeld.